
Veranstaltungen in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat nicht nur die Veranstaltungswelt auf den Kopf gestellt. Viele Unternehmen und Privatpersonen mussten Ihren Alltag neu organisieren und auch im Hinblick auf Events umdenken.
Wir möchten Sie hier über die aktuellen Corona-Regelungen informieren und Ihnen aufzeigen unter welchen Bedingungen das Feiern oder Zusammenkommen möglich ist.
Corona-Regelungen ab dem 01.10.2020 in NRW:
- Veranstaltungen mit bis zu 150 Leuten sind weiterhin erlaubt.
- Ab 50 Teilnehmern/Gästen müssen Veranstaltungen beim örtlichen Ordnungsamt zwei Wochen (späteste Frist: drei Werktage) vor Beginn angemeldet werden.
- Bei der Anmeldung muss eine für die Veranstaltung Verantwortliche Person angegeben werden.
- Die Veranstaltung kann möglicherweise vom Ordnungsamt kontrolliert werden.
- Es muss im Vorfeld eine Gästeliste erstellt und während der Veranstaltung ggf. gepflegt werden.
- Je nach Infektionszahlen im Bezirk kann die Teilnehmerzahl kurzfristig beschränkt werden. Hier zählt:
- Steigen die Neuinfektionen auf 35 pro Tag je 100.000 Einwohner, so sind lediglich 50 Gäste zugelassen.
- Steigen die Zahlen auf über 50 Neuinfektionen pro Tag je 100.000 Einwohner so sind nur 25 Gäste erlaubt.
- Für Falschangaben zu personenbezogenen Daten zur Rückverfolgung wurde ein Bußgeld in Höhe von 250,- Euro festgelegt.
Für Sie als Gastgeber oder Veranstalter bedeutet dies, dass Sie die Einhaltung der Regelungen sicherstellen müssen und auf Nachfrage ein Hygienekonzept vorlegen können. Weitere Informationen zur Anmeldung Ihrer Veranstaltung finden Sie hier: Veranstaltungen anmelden – Stadt Paderborn
Maskenpflicht und Abstandsregelung
Die Maskenpflicht und Abstandsregelung von 1,5m gilt bei sogenannten „Privatveranstaltungen“ nicht. Doch was genau ist eine Privatveranstaltung? Es handelt sich dabei um alle Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Private Veranstaltungen sind zum Beispiel:
- Hochzeiten
- Geburtstagsfeiern
- Jubiläen (sowohl Firmen als auch privat)
- Tagungen
- Workshops
- Vorträge
Öffentliche Veranstaltungen hingegen haben im Unterschied keine im Voraus feststehenden Teilnehmer oder Gäste. Hier einige Beispiele:
- Tag der offenen Tür
- Ausstellungen
- Kulturveranstaltungen (Slams, Konzerte, uvm.)
- Messen
Sollten Sie Gastgeber einer öffentlichen Veranstaltung sein, sind sie verpflichtet das Tragen der Masken und Abstandsregelungen sicherzustellen. Die Gästeregistrierung muss in diesem Fall direkt vor Ort erfolgen.
Verantwortung übernehmen
Für die Umsetzung Ihrer Veranstaltung unterstützen wir Sie im Ramselhof mit unserem auf die Location abgestimmten Hygienekonzept. Damit möchten wir Ihnen und Ihren Gästen einen Raum bieten, in dem Sie sich trotz aller Maßnahmen sicher fühlen. Welche Schutzvorkehrungen wir getroffen haben und wie wir gemeinsam uns, unsere Mitarbeiter, Kunden und andere Gäste schützen möchten, erfahren Sie hier: Hygiene & Schutz
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Planung Ihrer Veranstaltung in Hinblick auf das Hygienekonzept und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde zur Verfügung.
Stand Daten: 14.10.2020